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AGB

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1. Allgemeines
Die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für sämtliche Leistungen und Produkte, die von  Fotobox-Vermietung.ch Inh. Anderes (nachfolgend «Anbieter» genannt) für den Kunden bzw. Mieter erbracht, ihm vermietet und geliefert werden. Insbesondere bietet der Anbieter die Vermietung von Fotoboxen und Zubehör an. Die AGBs sind integraler Bestandteil jedes Auftrages, welcher dem Anbieter erteilt wird. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

 

2. Mietgegenstand
Der Mietgegenstand ist eine Fotobox und dessen Zubehör. Im Lieferumfang enthalten ist die Miete der Fotobox sowie deren Zubehör und Dienstleistungen durch den Anbieter.

 

3. Vertragsabschluss
Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit seiner Unterzeichnung, als auch durch die Übermittlung einer elektronischen Nachricht (insb. E-Mail bzw. SMS) oder die Übermittlung per Telefon rechtsverbindlich.

 

4. Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken inkl. Mehrwertsteuer. Massgebend sind die am Tage der Bestellung ausgeschriebenen Preise des Anbieters. Nicht im Preis eingeschlossen ist eine Versicherung der Fotobox. Die Versicherung ist Sache des Mieters.

 

5. Rücktritt
Mieter können bis zu 30 Tage vor dem Anlass vom Vertrag zurücktreten. Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, muss dies per Post, oder E-Mail schriftlich erklärt werden. Sollte bis dahin eine Bezahlung erfolgt sein, so wird der Betrag zurückerstattet. Für die bereits getätigten administrativen Aufwände zur Erstellung des Mietvertrages und des Auftrages, verrechnet der Anbieter eine Administrationsgebühr von CHF 50.–. Eine spätere Stornierung ist nicht mehr möglich und bedeutet die Verrechnung des kompletten Auftrags.

 

6. Lieferungen
Die Lieferungen erfolgen ausschliesslich innerhalb der Schweiz, durch den Anbieter, per Schweizerische Post (nachfolgend «Transportfirma» genannt) oder per Selbstabholung. Der Anbieter ist nach Übergabe des Mietmaterials an den Mieter, dessen Stellvertreter oder an die Transportfirma frei von jeder Verantwortung für Verspätungen, Schäden oder Verluste. Schäden müssen bei Erhalt der Mietsache umgehend durch den Mieter oder dessen Stellvertreter an die Transporfirma und dem Anbieter gemeldet werden. Sollte das Mietobjekt nicht rechtzeitig zum Veranstaltungsdatum durch die Transportfirma geliefert werden, übernimmt der anbieter keine Verantwortung. In diesem Fall wird dem Mieter der bereits bezahlte Betrag für die Miete zurückerstattet. Es gibt keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät und Schadenersatz. 

 

7. Eigentumsvorbehalt
Das Mietobjekt bleibt Eigentum des Anbieters. Versicherung für Schäden oder Verlust der Mietsache ist in jedem Fall Sache des Mieters.

 

8. Leistungen des Anbieters
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, die nach besten Kräften sorgfältig ausgeführt werden. Der Anbieter hat jederzeit das Recht, Art, Umfang, Preis, Bezugsbedingungen und Bezugskanäle der von ihm bereitgestellten Leistungen zu ändern und seine Leistungen bei Zahlungsverzug oder anderen Pflichtverletzungen vollständig zu verweigern. Nach Rücksprache mit dem Mieter stellt der Anbieter den Mietgegenstand auf und nimmt ihn in Betrieb. Möchte der Kunde die Inbetriebnahme selber durchführen erfolgt diesbezüglich eine Instruktion durch den Anbieter. Der Anbieter ist während der Mietdauer nach besten Möglichkeiten telefonisch erreichbar und steht dem Kunden für Supportfragen zur Verfügung.

 

9. Verkleidungskiste
Sollten mehr als 3 Requisiten fehlen oder gingen sie während nicht sachgemäßer Benutzung kaputt, werden diese in Rechnung gestellt. Beschädigte Requsiten müssen in der Box belassen werden.

 

10. Gewährleistung
Der Anbieter gewährleistet, dass die Mietgegenstände in einem zum Gebrauch tauglichen Zustand übergeben werden. Der Mieter ist verpflichtet, allfällige Mängel des Mietgegenstands sofort bei der Übergabe zu beanstanden. Sollte der Mietgegenstand während der Dauer des Mietverhältnisses aus nicht vom Mieter zu verschuldenden Gründen unbenutzbar sein gewährt der Anbieter einen entsprechenden Rabatt.

 

11. Haftung und Schadenersatz
Der Anbieter ist nach Übergabe des Mietmaterials an den Mieter, dessen Stellvertreter oder an die Transportfirma, frei von jeder Verantwortung für allfällige Schäden oder Verluste. Die angelieferten Sendungen müssen sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und allfällige Schäden kontrolliert werden. Schäden durch die Transportfirma müssen durch den Mieter oder dessen Stellvertreter umgehend an die Transportfirma gemeldet werden. Das Mietmaterial wird nach der Rücknahme/ Rückgabe durch den Anbieter auf Mängel resp. Beschädigungen geprüft. Für Schäden, welche durch einen unsachgemässen Gebrauch zustande kommen, lehnt der Anbieter jede Haftung ab. Die Reparatur- oder Ersatzkosten werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt. Technische Defekte wie beispielsweise ein Absturz der Software gilt nicht als Mangel. Sollten am System Einstellungen verändert werden, die nicht autorisiert wurden, verrechnet der Anbieter die Wiederherstellung nach Stundenansatz. Sollte es Beanstandungen geben, so ist der Mieter verpflichtet, diese umgehend auf schriftlichem Weg mitzuteilen.

 

12. Datenschutz und Nutzungsrecht
Der Mieter trägt die Verantwortung für die Persönlichkeitsrechte der auf den Bildern und Videos zu sehenden Personen. Die Aufnahmen sind während dem Betrieb der Fotobox für alle Benutzer frei zugänglich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial und dessen Versand. Die zum Geschäftsverkehr notwendigen persönlichen Daten, sowie das entstandene Bildmaterial werden durch den Anbieter gespeichert. Der Vermieter sichert zu, die Daten und das Bildmaterial vertraulich zu behandeln. Der Mieter überträgt dem Anbieter ein vergütungsfreies Nutzungsrecht der erstellten Bilder für Werbe- und Marketingzwecke. Der Mieter stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

 

13. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Rechnungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung vom Mieter zu bezahlen. Bei Lieferungen durch die Transportfirma gilt Vorauszahlung.

 

14. Mahnwesen / Betreibung
Der Anbieter erhebt ab der zweiten Mahnung und pro weiterer Mahnung eine Mahngebühr von CHF 25.- für seine Aufwände. Nach Ablauf einer neu angesetzten Zahlungsfrist ist der Anbieter berechtigt, ohne weitere Mahnung die Betreibung einzuleiten. Im Falle einer Betreibung an den Auftraggeber gehen sämtliche dadurch entstehende Kosten (Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten und ev. anfallende Arbeitsausfallsentschädigungen) zu Lasten des Mieters.

 

15. Kaution
Der Anbieter hat das Recht, eine Kaution als Sicherheit zu verlangen. Die Kaution wird dem Mieter zurückerstattet, wenn er den Mietgegenstand ohne Beschädigung an den Anbieter retourniert. Der Zustand der Mietsache wird vom Anbieter bei der Rückgabe geprüft und allfällige Mängel werden dem Mieter umgehend mitgeteilt. Sollte die Mietsache beschädigt sein, verbleibt die hinterlegte Kaution beim Anbieter. Allfällige weitere Kosten, insb. für Reparaturen können dem Mieter zusätzlich verrechnet werden.

 

16. Sauberkeit und Reinigung
Der Mieter erhält die Mietsache in einem sauberen und einwandfreien Zustand. Bei starker Verschmutzung der Mietsache, wird die Reinigung nach Aufwand verrechnet.

 

17. Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, nach Vertragsabschluss den Vertragspartner öffentlich als Referenz aufzuführen und zu Werbezwecken zu nutzen.

 

18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Regelungslücken.

 

19. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die AGB und das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Mieter unterstehen schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Anbieter und dem Mieter wird das zuständige Gericht am Sitz des Anbieters vereinbart.

 

Stand:  Juni 2024

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